Leitlinie des BMEL
BMEL: „Verpackungshersteller sind systemrelevant“
Die Leitlinien sind mit den Bundesländern und den Ressorts Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr abgestimmt. Gegenüber den Bundesländern wurde angeregt, besagte Vorgabe den für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in den Ländern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland bleiben die Leitlinien des BMEL eine unverbindliche Empfehlung, wie es aus dem Markt gegenüber verpackungswirtschaft.de heißt.
Dennoch: Die BMEL-Leitlinie ist trotz „Empfehlungscharakter“ aktuell die einzige Grundlage für Auskünfte zur Einordnung einzelner Betriebe. Darüber hinausgehende behördliche Einzelbescheinigungen gibt es in Deutschland nicht; es sei daher davon auszugehen, dass die Leitlinie in allen Bundesländern Anwendung finden werde, heißt es abschließend.