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Fact Sheet zu Kompostierbarkeit von Faltschachteln

29.03.2022 Kunden aus Markenartikelindustrie und Handel treten vermehrt an Faltschachtel- Hersteller heran, da sie aus Marketing-Gründen die Kompostierbarkeit bzw. biologische Abbaubarkeit ihrer faserbasierten Verpackungen auf den Verpackungen oder in ihrer Produktwerbung ausloben und herausstellen wollen.

FFI veröffentlicht Fact Sheet zu Kompostierbarkeit von Faltschachteln
© Foto: FFI
FFI veröffentlicht Fact Sheet zu Kompostierbarkeit von Faltschachteln

 Attribute wie „Kompostierbarkeit“ oder „biologische Abbaubarkeit“ sollen dem Verbraucher eine besondere „Natürlichkeit“ des Verpackungsmaterials vermitteln, die am Ende der Nutzungsdauer der Natur nicht schadet.

 

Der FFI vertritt jedoch die Auffassung, dass das werkstoffliche Recycling gebrauchter Faltschachteln aus Karton über den Altpapier-Kreislauf grundsätzlich immer der Kompostierung von Faltschachteln vorzuziehen ist, da über die stoffliche Verwertung der Fasern über das Altpapier das Fasermaterial erhalten bleibt, in der Kreislaufführung mehrmals wiederverwendet wird und das in den Holz- bzw. Altpapier-Fasern vorhandene CO2 über die mehrmaligen Kreisläufe gebunden bleibt. Im Gegensatz dazu geht das Fasermaterial dem Altpapier-Kreislauf bei der Kompostierung verloren und das bis dahin gebundene CO2 wird freigesetzt, was sich letztlich negativ auf den Treibhauseffekt auswirkt. Gleichwohl bietet die Kompostierung von Faltschachteln als biologische Verwertung einen alternativen stofflichen Verwertungspfad.

 

Als Information und Dienstleistung hat der FFI daher das Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ erstellt.

Es gibt auf zwölf Seiten einen kompakten Überblick über den rechtlichen Rahmen, über die Arten der Kompostierung und analytische Bestimmungen. Weiterhin informiert das Fact Sheet über den Einfluss der Materialzusammensetzung und verschiedene Umweltlabels zu dem Thema. Es soll den Herstellern und Verwendern von Faltschachteln Hintergrundinformationen zur „Kompostierbarkeit“ und „biologischen Abbaubarkeit“ liefern und vorhandene Normen und Standards erläutern, anhand derer diese Eigenschaften überprüft werden können.

 

Das FFI Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ kann von der FFI Geschäftsstelle angefordert werden (www.ffi.de).

 

Über den Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI)

Der FFI – Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. vertritt seit 1948 die Interessen von rund 60 Unternehmen mit knapp 80 Produktionsstandorten dieses Industriezweigs, der jährlich ca. 990.000 Tonnen Faltschachteln produziert, was einem Produktionswert von rund 1,95 Mrd. Euro entspricht. Die FFI-Mitglieder repräsentieren dabei rund zwei Drittel des Branchenumsatzes. Die Faltschachtelbranche beschäftigt ca. 9.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielfältigen Berufsbildern. Branchenspezifische Berufe wie Verpackungsingenieur, Drucker, Packmitteltechnologe, Verpackungsentwickler oder Mediengestalter gehören ebenso dazu wie kaufmännische, technische und logistische Berufe. Traditionell zeigt sich die Industrie mit derzeit rund 700 Auszubildenden zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst. Der FFI unterstützt seine Mitglieder mit vielfältigen Produkten sowie Dienstleistungen und trägt so nachhaltig zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Das Gremien- und Informationsangebot des FFI ist einmalig in Europa. Er sorgt systematisch für Know-how-Transfer und Kompetenzsteigerung durch Informationsveranstaltungen und Fortbildungsseminare, aber auch mit Leitfäden, Richtlinien, Mustern und Checklisten.

 

www.ffi.de

 

 

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